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Familie bleibt zerrissen
Die Linke kritisiert die Abschiebung scharf
Jutta Rippegather
Menschen demonstrieren am Mittwoch (07.12.2011) vor dem Hauptbahnhof in Wiesbaden für ein Bleiberecht für Ausländer.
Foto: dpa
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Die Linke hat die Abschiebung einer armenischen Familie aus Altenstadt inhuman bezeichnet. Der schwererkrankte Familienvater darf in Deutschland bleiben. Seine Frau und die Söhne hingegen müssen weiterhin auf ihre Rückkehr nach Deutschland hoffen.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linken-Landtagsfraktion, Barbara Cárdenas, forderte die Verantwortlichen am Freitag in Wiesbaden auf, die Rückkehr der Abgeschobenen zu ermöglichen und ihnen dauerhaft ein Bleiberecht zu geben. Eine Sprecherin des Wetteraukreises sagte dagegen auf Anfrage, die Familie sei in Deutschland nur geduldet worden. Bereits 1997 seien die Asylanträge abgelehnt worden. Die Abschiebung der Frau und ihrer beiden Söhne sei Mitte Dezember vollzogen worden.

Der Vater, Ashot Sogamanian, darf bis auf weiteres in Deutschland bleiben. „Es gibt konkrete Abschiebehindernisse, die ein Aufenthaltsrecht begründen“, teilte der Wetterauer Landrat Joachim Arnold (SPD) am Donnerstag mit. Doch schlecht sieht es weiterhin für die beiden Söhne und die Frau des schwer kranken 52-Jährigen aus. Eine Rückkehr schließt Arnold aus. Die Familie bleibt zerrissen.

Mitte Dezember waren die drei unter dramatischen Umständen abgeschoben worden. Sie sollten nach Armenien gebracht werden. Doch die unfreiwillige Reise endete bei einem Zwischenstopp in Moskau, berichtet die Schwester des 52-Jährigen, Alice Sogamanian, der Frankfurter Rundschau.

"Sie sind jetzt obdachlos"

Ihr 20 Jahre alter Neffe Mamikon sei im Flugzeug ohnmächtig geworden, ihre Schwägerin Walja (48) zusammengebrochen. „Sie sind jetzt obdachlos und wohnen bei einer Familie, die sie im Krankenhaus kennengelernt haben.“

14 Jahre lang lebte die Familie in Altenstadt. Beide Söhne arbeiteten. Ihre Abschiebung kurz vor Weihnachten hatte laute Proteste ausgelöst. Christian Schwarz-Schilling, ehemaliger EU-Sonderbeauftragter für Bosnien-Herzegowina, schaltete sich ein. In einem offenen Brief rügte er die menschenunwürdige Abschiebung und rigide Praxis der Ausländerbehörde des Wetteraukreises. Ein solches Vorgehen, so der Wetterauer CDU-Politiker, dürfe „weder in einem Rechtsstaat noch in unserer mitteleuropäischen Kultur erlaubt sein“. Das Schicksal der Sogamanians sei kein Einzelfall, schrieb Schwarz-Schilling und führte zwei weitere Beispiele an, in denen die Behörde ihren Ermessensspielraum nicht genutzt habe. Landrat Arnold polterte zurück: Die Vorwürfe seinen „unbegründet und unberechtigt“, die Urteilsfähigkeit Schwarz-Schillings zweifelhaft, seine Kritik parteipolitische Polemik.

„Das ist absolut daneben“, nimmt Johannes Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Zentrums Friedberg, den Christdemokraten aus Büdingen in Schutz. Auch sei der Wetteraukreis schon vor der Amtszeit Arnolds durch restriktive Abschiebepraxis aufgefallen. Die Verantwortlichen säßen in der zuständigen Behörde im Landratsamt.

Rund 20 Polizisten bei Verhaftung

Auf seiner Homepage hat das Internationale Zentrum Details zur Abschiebung der Sogamanians veröffentlicht: Migran (26) und seine Mutter seien verhaftet worden, als sie ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen wollten. Rund 20 Polizisten hätten sie zu ihrer Wohnung begleitet, wo der erkrankte Mamikon aus dem Bett geholt worden sei. „Mamikon erlitt noch auf dem Flug einen Kollaps, sein Bruder Migran versuchte sich das Leben zu nehmen und die Mutter bekam einen Herzinfarkt.“

Auch ihrem Bruder gehe es sehr schlecht, sagt Alice Sogomanian. Er sei depressiv, verzweifelt. Wegen einer Herzkrankheit soll er demnächst operiert werden. Zum Glück gebe es Menschen, die ihn unterstützten. Im Alltag, aber auch mit einer Online-Petition an den Landrat, die bereits mehr als 2000 Leute unterzeichnet haben. Sie ist optimistisch: „Wir schaffen die 5000 Unterschriften.“

Wie es mit ihrem Bruder weitergeht, ist ungewiss. So lange es sein Gesundheitszustand nicht zulasse, werde er nicht abgeschoben, sagte Kreissprecher Michael Elsass. Im Mai ende die Aufenthaltserlaubnis des 52-Jährigen.

In seiner gestrigen Mitteilung zählt Landrat Arnold die Gründe für die Abschiebung auf: Die Asylanträge seien abgelehnt, nach Abschluss des Rechtswegs 2002 beziehungsweise 2004 rechtskräftig geworden. Ein Petitionsverfahren sei gescheitert, die Familie sei daraufhin nur geduldet worden. „Sie wurde mehrfach zur Ausreise aufgefordert“, so der Landrat. „Über Jahre hinweg“ habe sie die deutschen Behörden „über Identität und Staatsangehörigkeit getäuscht“. Mit solchen Äußerungen gehe Arnold zu weit, meinen Asylexperten. Er verstoße gegen den Datenschutz. Selbst die Anwälte der Familie hätten noch keine Akteneinsicht. (mit dapd)

Die Petition ist zu finden Sie hier.

Bleiberecht - eine Frage des Ermessens
Wen schützt das Bleiberecht vor der Abschiebung? Nur die wenigsten Ausländer in Deutschland sind vom gültigen Bleiberecht vor einer Abschiebung in ihr Herkunftsland geschützt. Das liegt schon allein daran, dass von einem Bleiberecht nur schwer gesprochen werden kann, weil die Bundesländer es sehr verschieden handhaben. Von etwa 90000 geduldeten Ausländern in der Bundesrepublik profitieren nur etwa 14000 von der Regelung eines Bleiberechts für zwei Jahre auf Probe, die die Innenminister der Länder 2009 vereinbart haben. Ihre Duldungen können jetzt verlängert werden, wenn sie genug für sich und ihre Familien verdienen oder sich intensiv darum bemühen.
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